Hinweise zum Euro-WC-Schlüssel

von Reinhard Borek (Kommentare: 0)

Vom Referat Recht und Sozialpolitik der BAG SELBSTHILFE erreichte uns folgende Nachricht:

Der Euro-WC-Schlüssel öffnet Autobahn-Raststätten- und Bahnhofstoiletten sowie öffentliche Toiletten in Fußgängerzonen, Museen oder Behörden vieler Städte in Deutschland, Österreich, Schweiz und in weiteren europäischen Ländern.

Der Schlüssel darf nur an Menschen ausgehändigt werden, die auf behindertengerechte Toiletten angewiesen sind. Interessenten müssen bei der Bestellung daher eine Kopie ihres Schwerbehindertenausweises, der bestimmte Kriterien erfüllen muss, oder andere ärztliche Nachweise einreichen.

 

Auf jeden Fall bekommen Menschen mit Behinderung einen Euro-WC-Schlüssel, wenn sie im Schwerbehindertenausweis folgende Eintragungen haben: Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 70 und das Merkzeichen G oder eines der Merkzeichen aG, B, H oder Bl.

Außerdem können folgende Menschen den Euro-WC-Schlüssel beantragen, unabhängig vom Grad der Behinderung:

  • schwer/ außergewöhnlich Gehbehinderte,
  • Rollstuhlfahrer,
  • Stomaträger,
  • blinde Menschen,
  • schwerbehinderte Menschen, die hilfsbedürftig sind und ggf. eine Hilfsperson benötigen,
  • an Multipler Sklerose erkrankte Menschen,
  • an Morbus Crohn erkrankte Menschen,
  • an Colitis ulcerosa Erkrankte und
  • Menschen mit chronischer Blasen- /Darmerkrankung

Betroffene ohne Schwerbehindertenausweis können die Kopie eines Arztberichts oder eine ärztliche Bescheinigung beilegen.

Weitere Informationen finden Sie unter folgende Links:

https://www.bsk-ev.org/informieren/der-euro-wc-schluessel

https://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/75054/fuer_behindertentoiletten_gibt_es_den_euroschluessel?dscc=ok

https://www.schwerbehindertenausweis.de/nachteilsausgleiche/mobilitaet-und-reisen/euroschluessel-fuer-behindertentoiletten 

https://cbf-da.de/de/shop/euro-wc-schluessel

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